Turkish Airlines Entschaedigung: So fordern Sie

Turkish Airlines Entschaedigung: So fordern Sie

Turkish Airlines Entschaedigung

Turkish Airlines ist keine EU-Airline, daher gilt die EU-Verordnung 261/2004 nur fuer Fluege, die von einem EU/EWR-Flughafen abfliegen.

Wann besteht Anspruch?

  • Abflug von einem EU-Flughafen (z.B. Frankfurt, Berlin, Wien)
  • Verspaetung von mindestens 3 Stunden
  • Keine aussergewoehnlichen Umstaende

Fuer Fluege AB Istanbul (IST) besteht leider kein Anspruch nach EU-Recht.

Probleme mit Ihrem Flug?

Sie koennen bis zu 600 EUR Entschaedigung gemaess EC 261/2004 erhalten.

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