Geneve Cointrin (Geneva) (GVA): Verspätung, Annullierung und Fluggastrechte

Wenn Sie von oder nach Genf (GVA) in der Schweiz fliegen, kann es vorkommen, dass Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Passagier haben. Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste und regelt Entschädigungen bei Flugverspätungen und -annullierungen.

Eine Verspätung von mehr als drei Stunden kann Ihnen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung geben. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Kurzstrecke können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während Langstreckenflüge bis zu 600 Euro Entschädigung ermöglichen.

Im Falle einer Annullierung haben Sie ebenfalls Ansprüche. Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert, steht Ihnen eine Entschädigung zu, es sei denn, die Annullierung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht. Dazu zählen extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen.

Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Sie Anspruch auf Unterstützung, wie Verpflegung oder Übernachtungen, wenn Ihre Wartezeit länger ist. Es ist ratsam, alle Belege aufzubewahren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen oder rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft in Erwägung ziehen. Es ist wichtig, sich über Ihre Rechte im Klaren zu sein, um im Falle einer Flugverspätung oder Annullierung gut vorbereitet zu sein.

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Geneve Cointrin (Geneva) (GVA) - Sie haben Anspruch auf Entschaedigung gemaess EU 261/2004

Als EU-Flughafen koennen alle Passagiere unter EG 261/2004 zwischen 250 und 600 Euro Entschaedigung beanspruchen.

Entschaedigungsbetraege fuer Fluege ab Geneve Cointrin (Geneva) (GVA)

Entschaedigungsbetraege gemaess EG 261/2004 nach Flugentfernung und Verspaetungsdauer:

Flugentfernung Verspaetungsdauer Entschaedigungsbetrag
Bis 1500 km3+ Stunden Verspaetung250 €
1500-3500 km3+ Stunden Verspaetung400 €
Ueber 3500 km4+ Stunden Verspaetung600 €

Beliebte Strecken ab Geneve Cointrin (Geneva) (GVA): Entfernung und Entschädigung

Die Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen bestimmt die Entschädigungsstufe. Beträge gelten pro Passagier bei 3+ Stunden Verspätung, Annullierung unter 14 Tagen und Nichtbeförderung.

Strecke Entfernung Entschädigung
GVA – IST · Istanbul Airport (IST) 1.893 km 400 €
GVA – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 1.936 km 400 €
GVA – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 1.953 km 400 €
GVA – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 2.039 km 400 €
GVA – DLM · Dalaman (DLM) 2.155 km 400 €
GVA – ESB · Esenboga (Ankara) (ESB) 2.271 km 400 €
GVA – AYT · Antalya (AYT) 2.289 km 400 €

Jede Strecke in Sekunden prüfen mit dem Entschädigungsrechner.

Haeufig gestellte Fragen zu Geneve Cointrin (Geneva) (GVA)

Kann ich Entschaedigung erhalten wenn mein Flug von Geneve Cointrin (Geneva) (GVA) verspaetet ist?

Ja, gemaess EC 261/2004 koennen Sie 250-600 EUR bei Verspaetungen ueber 3 Stunden erhalten.

Was soll ich tun wenn mein Flug von Geneve Cointrin (Geneva) (GVA) annulliert wird?

Wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde haben Sie Anspruch.

Wie lange dauert das Entschaedigungsverfahren fuer Fluege ab GVA?

Ein Standardanspruch dauert je nach Fluggesellschaft 4-12 Wochen. Bei rechtlichem Vorgehen kann es 3-6 Monate dauern. Wir kuemmern uns um alles in Ihrem Namen.

Wurde Ihr Flug ab Geneve Cointrin (Geneva) (GVA) betroffen?

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