SWISS: Rechte bei Verspätung und Annullierung

Wenn Sie mit SWISS (LX) geflogen sind und Ihr Flug verspätet war, fragen Sie sich möglicherweise, ob Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere, die von einem europäischen Flughafen abfliegen oder mit einer europäischen Fluggesellschaft ankommen, in vielen Fällen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Distanz des Fluges und der Dauer der Verspätung. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Sie bis zu 600 Euro erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Gründe für die Verspätung, wie außergewöhnliche Umstände, von der Entschädigung ausgeschlossen sein können.

Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Flug, einschließlich Buchungsnummer und Flugdatum, bereithalten. Die Beantragung der Entschädigung kann direkt bei SWISS erfolgen oder über spezialisierte Dienstleister, die Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen haben Passagiere auch Anspruch auf Unterstützung, wie Verpflegung und Unterkunft, während sie auf ihren Flug warten. Es ist ratsam, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, um Ihre Ansprüche zu unterstützen.

Wenn Sie denken, dass Sie berechtigt sind, eine Ausgleichszahlung von SWISS zu erhalten, zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche zu prüfen. Lassen Sie sich von den geltenden Gesetzen und Vorschriften leiten und nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen, um sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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Unabhängiger Rechtsinformationsdienst. ucusiptal.com ist nicht mit SWISS verbunden, wird nicht von dieser Fluggesellschaft unterstützt und ist auch nicht deren Vertreter. Alle Fluggesellschaftsnamen, Logos und Markenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und werden hier ausschließlich zu Identifikations- und Vergleichszwecken im Rahmen der nominativen Fair-Use-Doktrin verwendet.

Welche Regeln gelten für SWISS-Flüge?

SWISS ist eine EU/EWR/Schweizer/UK-Airline: EU 261/2004 gilt für alle Flüge ab und nach EU; Abflüge aus der Türkei zusätzlich nach SHY-Passagier.

Beispielstrecken ab den SWISS-Drehkreuzen: Entfernung und Entschädigung

Die Großkreisentfernung bestimmt die Stufe; Beträge pro Passagier bei 3+ Stunden Ankunftsverspätung, Annullierung unter 14 Tagen und Nichtbeförderung.

Strecke Entfernung Entschädigung
ZRH – IST · Istanbul Airport (IST) 1.740 km 400 €
ZRH – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 1.802 km 400 €
ZRH – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 1.820 km 400 €
ZRH – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 1.929 km 400 €
ZRH – DLM · Dalaman (DLM) 2.044 km 400 €
ZRH – ESB · Esenboga (Ankara) (ESB) 2.113 km 400 €
ZRH – AYT · Antalya (AYT) 2.165 km 400 €
GVA – IST · Istanbul Airport (IST) 1.893 km 400 €
GVA – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 1.936 km 400 €
GVA – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 1.953 km 400 €
GVA – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 2.039 km 400 €
GVA – DLM · Dalaman (DLM) 2.155 km 400 €

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