Lufthansa: Rechte bei Verspätung und Annullierung

Die Lufthansa (DLH) ist eine der größten Fluggesellschaften Europas und bietet zahlreiche internationale Flüge an. Leider kann es immer wieder zu Flugverspätungen kommen, die sowohl die Passagiere als auch die Airline belasten. Flugverspätungen können aus verschiedenen Gründen auftreten, darunter technische Probleme, Wetterbedingungen oder betriebliche Schwierigkeiten. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Passagiere haben.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Diese Regelung gilt für Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab.

Für Flüge mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Passagiere einen Anspruch auf bis zu 600 Euro haben. Um eine Ausgleichszahlung zu beantragen, müssen Passagiere ihre Buchungsdetails sowie die Gründe für die Verspätung an die Lufthansa übermitteln. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Dokumente aufzubewahren, um den Anspruch erfolgreich geltend zu machen.

Zusätzlich zu finanziellen Entschädigungen können Passagiere auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben, wie Mahlzeiten, Getränke oder gegebenenfalls Hotelunterkünfte, insbesondere wenn die Verspätung über Nacht dauert. Die Lufthansa ist verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte zu informieren und entsprechende Hilfe anzubieten.

Insgesamt ist es wichtig, die eigenen Rechte bei Flugverspätungen zu kennen und zu verstehen, welche Schritte unternommen werden können, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Lufthansa hat Verfahren eingerichtet, um den Passagieren bei der Beantragung von Ausgleichszahlungen zu helfen, und es lohnt sich, diese Optionen zu erkunden.

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Welche Regeln gelten für Lufthansa-Flüge?

Lufthansa ist eine EU/EWR/Schweizer/UK-Airline: EU 261/2004 gilt für alle Flüge ab und nach EU; Abflüge aus der Türkei zusätzlich nach SHY-Passagier.

Beispielstrecken ab den Lufthansa-Drehkreuzen: Entfernung und Entschädigung

Die Großkreisentfernung bestimmt die Stufe; Beträge pro Passagier bei 3+ Stunden Ankunftsverspätung, Annullierung unter 14 Tagen und Nichtbeförderung.

Strecke Entfernung Entschädigung
FRA – IST · Istanbul Airport (IST) 1.837 km 400 €
FRA – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 1.900 km 400 €
FRA – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 1.966 km 400 €
FRA – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 2.082 km 400 €
FRA – DLM · Dalaman (DLM) 2.193 km 400 €
FRA – ESB · Esenboga (Ankara) (ESB) 2.197 km 400 €
FRA – AYT · Antalya (AYT) 2.298 km 400 €
MUC – IST · Istanbul Airport (IST) 1.548 km 400 €
MUC – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 1.610 km 400 €
MUC – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 1.667 km 400 €
MUC – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 1.783 km 400 €
MUC – DLM · Dalaman (DLM) 1.894 km 400 €

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