easyJet: Rechte bei Verspätung und Annullierung

Die Fluggesellschaft easyJet (EZY) ist bekannt für ihre günstigen Flüge innerhalb Europas. Doch wie bei vielen Airlines kann es auch hier zu Flugverspätungen kommen. Eine solche Verspätung kann für Passagiere sehr ärgerlich sein, insbesondere wenn sie sich auf einen wichtigen Termin oder eine Urlaubsreise freuen.

Nach den EU-Verordnungen haben Passagiere bei Flugverspätungen unter bestimmten Umständen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Dies gilt vor allem, wenn die Verspätung länger als drei Stunden beträgt und der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wird oder das Ziel in der EU liegt.

Um Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlungen geltend zu machen, müssen Sie zunächst die genauen Umstände der Verspätung prüfen. Falls die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, wie z.B. schlechtes Wetter oder politische Unruhen, könnte der Anspruch entfallen. In den meisten Fällen jedoch, besonders bei technischen Problemen oder Personalengpässen, stehen die Chancen gut, dass Sie entschädigt werden.

Die Höhe der Ausgleichszahlung variiert je nach Flugdistanz. Für Flüge bis 1500 km können Sie bis zu 250 Euro erhalten, während bei längeren Flügen bis zu 600 Euro möglich sind. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Boarding-Pässe und Buchungsbestätigungen, aufzubewahren, um Ihren Anspruch zu unterstützen.

easyJet bietet zudem einen Kundenservice, der Ihnen bei Fragen zur Verspätung und möglichen Entschädigungen helfen kann. Denken Sie daran, Ihre Ansprüche so schnell wie möglich geltend zu machen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

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Unabhängiger Rechtsinformationsdienst. ucusiptal.com ist nicht mit easyJet verbunden, wird nicht von dieser Fluggesellschaft unterstützt und ist auch nicht deren Vertreter. Alle Fluggesellschaftsnamen, Logos und Markenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und werden hier ausschließlich zu Identifikations- und Vergleichszwecken im Rahmen der nominativen Fair-Use-Doktrin verwendet.

Welche Regeln gelten für easyJet-Flüge?

easyJet ist eine EU/EWR/Schweizer/UK-Airline: EU 261/2004 gilt für alle Flüge ab und nach EU; Abflüge aus der Türkei zusätzlich nach SHY-Passagier.

Beispielstrecken ab den easyJet-Drehkreuzen: Entfernung und Entschädigung

Die Großkreisentfernung bestimmt die Stufe; Beträge pro Passagier bei 3+ Stunden Ankunftsverspätung, Annullierung unter 14 Tagen und Nichtbeförderung.

Strecke Entfernung Entschädigung
LGW – IST · Istanbul Airport (IST) 2.461 km 400 €
LGW – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 2.524 km 400 €
LGW – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 2.567 km 400 €
LGW – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 2.679 km 400 €
LGW – DLM · Dalaman (DLM) 2.793 km 400 €
LGW – ESB · Esenboga (Ankara) (ESB) 2.824 km 400 €
LGW – AYT · Antalya (AYT) 2.908 km 400 €
LTN – IST · Istanbul Airport (IST) 2.495 km 400 €
LTN – SAW · Sabiha Gokcen (Istanbul) (SAW) 2.558 km 400 €
LTN – ADB · Adnan Menderes (Izmir) (ADB) 2.611 km 400 €
LTN – BJV · Bodrum - Milas (BJV) 2.725 km 400 €
LTN – DLM · Dalaman (DLM) 2.837 km 400 €

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